U69.10 (GsOid: 1.3.16.22.5.1.2.1)
Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Code: U69.10
Codesystem: http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10
TEXT
note: Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.